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Aktuelle Meldungen

Mitteilung der Stadtkasse Löffingen

Strom- Wasser- und Abwassergebühren, Abschlagszahlungen für das Jahr 2025

Auf der Grundlage des Jahresverbrauchs 2024 werden die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 festgesetzt. Diese Abschlagsbeträge sind zu folgenden Terminen auf ein Konto der Stadtwerke Löffingen bei der Stadtkasse zu bezahlen:

 

·         Vorauszahlung                   fällig am 28.02.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.03.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.04.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.05.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.06.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.07.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.08.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.09.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.10.2025

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.11.2025

 

Eine Rechnung für diese Abschlagszahlungen wird nicht zugesandt. Deshalb die Bitte: Notieren Sie sich die in der Endabrechnung 2021 festgesetzten Abschlagsbeträge für das Jahr 2025 und merken Sie sich die Zahlung zu den vorgenannten Terminen vor. Verwenden Sie bitte die Ihnen genannte Kundennummer.

Am zweckmäßigsten ist es jedoch, wenn Sie der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung zum Einzug der Strom- Wasser- und Abwassergebühren erteilen. Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen können dadurch vermieden werden.