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Aktuelle Meldungen

Gartenpools - Poolbefüllung

Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022

Wie sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, hat der Bundestag das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird die *EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 von bislang 3,723 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh gesenkt.

Durch diesen Beschluss reduziert sich der Netto-Strompreis in den jeweiligen Tarifen um den Netto-Betrag von 3,723 ct/kWh.

Für die Jahresabrechnung 2022 werden wir den Stromverbrauch entsprechend dem Jahresverbrauch zum 30.06.2022 gewichten. Alternativ bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, dass Sie uns den tatsächlichen Stromzählerstand zum 30.06.2022 ablesen und zeitnah mitteilen (telefonisch unter 07654/802-54 (Herr Gnädinger), E-Mail: gnaedinger@loeffingen.de).

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*Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, dient sie dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fließen bisher auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Mitteilung der Stadtkasse Löffingen

Strom- Wasser- und Abwassergebühren, Abschlagszahlungen für das Jahr 2022

Auf der Grundlage des Jahresverbrauchs 2021 werden die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2022 festgesetzt. Diese Abschlagsbeträge sind zu folgenden Terminen auf ein Konto der Stadtwerke Löffingen bei der Stadtkasse zu bezahlen:

 

·         Vorauszahlung                   fällig am 28.02.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.03.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.04.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.05.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.06.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.07.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.08.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.09.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 31.10.2022

·         Vorauszahlung                   fällig am 30.11.2022

 

Eine Rechnung für diese Abschlagszahlungen wird nicht zugesandt. Deshalb die Bitte: Notieren Sie sich die in der Endabrechnung 2021 festgesetzten Abschlagsbeträge für das Jahr 2022 und merken Sie sich die Zahlung zu den vorgenannten Terminen vor. Verwenden Sie bitte die Ihnen genannte Kundennummer.

Am zweckmäßigsten ist es jedoch, wenn Sie der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung zum Einzug der Strom- Wasser- und Abwassergebühren erteilen. Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen können dadurch vermieden werden.