Stadt Löffingen (Druckversion)

Finanziert werden die Investitionen der Wasserversorgung über:

Wasserversorgungsgebühren (zzgl. 7% MwSt.)

Die Wassergebühr beträgt bis zum 31.12.2023
2,69 €/cbm Wasserverbrauch. Die Grund- und Zählergebühr beträgt 3,10 €/Monat.

Die Wassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024
2,91 €/cbm Wasserverbrauch. Die Grund- und Zählergebühr beträgt 4,00 €/Monat.

Durch diesen Beitrag wird ein Teil des Herstellungsaufwandes für die Wasserversorgungsanlagen (überörtliche Verbindungsleitungen, örtliche Leitungsnetze, Wasserhochbehälter) finanziert. Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes bezahlt werden.

Neben diesen Anschlussbeiträgen wird ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben. Grundlage für die Versorgung der Bürger der Stadt Löffingen ist die Wasserversorgungssatzung und Änderungssatzung der Stadt Löffingen.

http://www.stadtwerke-loeffingen.de/index.php?id=375&L=0