Stadt Löffingen (Druckversion)

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung der Stadtwerke Löffingen  

Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Stadtwerke Löffingen verpflichtet, die Kunden jährlich zum 01.11. über die Energieträger zu informieren, aus denen sich der Strom für die Kunden zusammensetzt. Es soll aufgezeigt werden wie sich der sogenannte Energiemix, also die Stromproduktion aus

  • fossilen Energieträgern, wie z.B. Kohle, Gas oder Heizöl
  • Erneuerbaren Energien, wie z.B. Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wind 
  • Kernkraft 

bezogen auf die Stromabgabe an die Kunden der Stadtwerke Löffingen darstellt. Weiterhin wird über die Umweltauswirkungen, also die CO² Emissionen und den radioaktiven Abfall, bei der Stromproduktion informiert. Als Vergleich werden die Werte des bundesdeutschen Durchschnitts aufgeführt.

Den Stromkennzeichnungsflyer können Sie hier herunterladen: 

Stromkennzeichnung 2021

http://www.stadtwerke-loeffingen.de/index.php?id=370