Preissystem
Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Löffingen sind deshalb der Grundversorger für die Netzgebiete der Stadtwerke Löffingen.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden (kWh).
Somit gelten für Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh ohne Sondervertrag mit den Stadtwerken Löffingen immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die AVBEltV.
Auch für Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh, die bis zum 13. Juli 2005 Kunden der Stadtwerke Löffingen geworden sind, gelten weiterhin die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die AVBEltV.
Da diese Kundengruppe (Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh) zukünftig nicht mehr die gesetzliche Definition für die Grundversorgung erfüllt, werden wir diese Lieferverhältnisse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und Übergangsfristen in 2006 in Sonderverträge überführen, bei ansonsten unveränderten Bedingungen.
Ersatzversorgung
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (in den Netzgebieten der Stadtwerke Löffingen sind dies die Stadtwerke Löffingen) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des Allgemeinen Tarifs (Grundversorgung) der Stadtwerke Löffingen.
Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlierferungsvertrag entschieden haben.
Zusätzliche Bedingungen für Landwirtschaftskunden (> 10.000 kWh) Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh fallen grundsätzlich ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern Sie nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Verbrauchen Sie jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.
Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie. Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Stromprodukte, Tarif und Verträge ist:
Herr Hubert Gnädinger
07654 802-54
gnaedinger(@)loeffingen.de