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Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung der Stadt Löffingen

Die Stadtwerke Löffingen sind verantwortlich für die Abwasserbeseitigung in Löffingen. Die wesentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung sind die Kläranlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen und die Entwässerungs- bzw. Kanalsysteme. 

Wichtige Einrichtungen der Abwasserbeseitigung:

  • Kläranlage Seppenhofen 
  • Kläranlage Dittishausen 
  • Kläranlage Unadingen 
  • Regenüberlaufbecken Löffingen im Gewann Bitten 
  • Regenüberlaufbecken Seppenhofen im Gewann Bitten 
  • Regenüberlaufbecken Löffingen im Gewann Breiten 
  • Regenwasserbehandlungsanlagen und Staukanäle in Dittishausen, Göschweiler, und Reiselfingen 
  • Pumpstation Bachheim 
  • Verbindungssammler von den Ortsnetzen zu den Kläranlagen 
  • Kanalsysteme in den Ortsnetzen

Die Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) aus Löffingen und Seppenhofen werden in der Kläranlage Seppenhofen gereinigt. Im Jahr 2009 werden nach Abschluss der Arbeiten zum einer Druckleitung von der Kläranlage Reiselfingen zur Kläranlage Seppenhofen, die Abwässer aus Göschweiler und Reiselfingen in der Kläranlage Seppenhofen behandelt und gereinigt. 

Die Kläranlage Unadingen reinigt die Abwässer aus Bachheim und Unadingen

Für den Bau und die Sanierung der Kläranlagen und Kanalnetze sind seit 1975 ca. 27 Mio EUR investiert worden. Zur Finanzierung standen staatliche Zuschüsse in Höhe von ca. 11 Mio EUR und Entwässerungsbeiträge in Höhe von ca. 4,4 Mio EUR zur Verfügung.

Finanziert werden die Investitionen der Abwasserbeseitigung über:

Entwässerungsgebühren (steuerfrei)

Die aktuelle Entwässerungsgebühr setzt sich bis zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:

  • Schmutzwassergebühr: 3,64 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,51 €/m²

 

Die aktuelle Entwässerungsgebühr setzt sich ab dem 01.01.2024 wie folgt zusammen:

  • Schmutzwassergebühr: 4,08 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,65 €/m²

 

Entwässerungsbeitrag

Wird ein Grundstück an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, ist in der Regel je ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diesen Kanal- und Klärbeitrag wird ein Teil des Herstellungsaufwandes für die Entwässerungsanlagen (überörtliche Verbindungsleitungen, örtliche Kanalnetze, Kläranlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen) finanziert.  Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes bezahlt werden. Neben diesen Anschlussbeiträgen wird ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben.

Grundlage für die Abwasserbeseitigung der Stadt Löffingen ist die Entwässerungssatzung der Stadt Löffingen.

Wenden Sie sich an uns

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Treten Sie mit uns in Kontakt:

Bereich Vertrieb
Herr Hubert Gnädinger
07654 802-54
07654 802-65
E-Mail schreiben

Bereich Technik
Klärwärter

Herr Rene Kraft
0151 12729505

Klärwärter
Herr Helmut Binkert
0151 15935656

Kläranlage Seppenhofen
07654 687